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Die Pflegefachperson FH klärt bei Ihnen zu Hause die zu leistenden Aufgaben ab. Sie bleibt während der ganzen Behandlung Ihre Kon- taktperson. Sie stellt Ihnen die zukünftige Fachperson vor, instruiert sie über die auszuführenden Aufgaben und klärt noch offene Fragen.
Medizinische und pflegerische Hilfe werden durch Pflegepersonal FH ausgeführt. Die Hilfe beinhaltet: Richten und Überprüfen der Medikamente, Messung der Vitalzeichen, Wundversorgung.
Beinhaltet kompetente Unterstützung und Betreuung im Bereich der Körperpflege (duschen, waschen), Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett- Gehen, Essen und Trinken (mithelfen oder eingeben) u.a.
Begleiten beim Einkaufen und Kochen oder ausführen der Tätigkeiten. Hilfe bei der Wäsche und dem Reinigen der Wohnung.
Nach kantonalem Spitextarif (kassenpflichtige Leistungen). Hauspflegeleistungen können individuell über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Die Dienstleistung muss vom Arzt verordnet werden.
Kontinuität der Pflegepersonen in der Behandlungspflege, Grundpflege, der psychiatrischen Grundpflege, der Kinder-Spitex, sowie in den Hauswirtschaftsleistungen.
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