Der Betreuungsdienst bietet ein Ausbildungskonzept an im Rahmen der beruflichen Eingliederungsmassnahme des Bundesamts für Sozialversicherung und der Invalidenversicherung Zürich.
Den Kursteilnehmenden entstehen keine Kosten. Tag-, Reise- und Verpflegungskosten werden ihnen im Rahmen des IV-Reglements vergütet.
Der Grundkurs richtet sich an Personen zwischen 20 und 60 Jahren mit einer psychischen Beeinträchtigung und einer IV-Rente, die sich in der Betagten- und Behindertenarbeit sowie in der Familienhilfe ausbilden lassen wollen. Nach erfolgreichem Kursabschluss besteht die Möglichkeit, in geschützten Dauerarbeitsplätzen zu arbeiten.
Stabile Beziehung zu einer therapeutischen Fachperson, stabile Wohnsituation, gepflegtes Auftreten und gute Umgangsformen, Einfühlungsvermögen und Durchhaltewillen, Flexibilität, gute Zeitstruktur sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.
Fachpersonen klären die Eignung der Interessierten im Aufnahmeverfahren sorgfältig ab. Personen mit Drogenproblemen oder akuten Erkrankungen werden nicht aufgenommen.
Im 13 Wochen dauernden Grundkurs, der Theorie mit Praxis verbindet, werden die Kursteilnehmenden darauf vorbereitet, Betreuungsdienste in der Betagten- und Behindertenarbeit sowie in der Familienhilfe zu übernehmen. Sie sollten nach dem Kurs in der Lage sein, mindestens drei bis vier Stunden pro Woche zu arbeiten. Einsatzgebiet sind die Stadt und der ganze Kanton Zürich.